Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Eintrittskarten- und Gutscheinverkauf der Theaterkasse Neumarkt

 

  • Die Theaterkasse Neumarkt weist darauf hin, dass der Verkauf von Eintrittskarten an Jugendliche erst ab 16 Jahren möglich ist.
  • Eintrittskarten sind von Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen, außer die Veranstaltung wird verlegt oder abgesagt.
  • Die Theaterkasse Neumarkt ist nicht selbst Veranstalter der angebotenen Veranstaltungen. Diese werden durch den jeweiligen Veranstalter durchgeführt, der auch Aussteller der Tickets ist. Durch den Erwerb der Eintrittskarte kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem Karteninhaber (Kunden) und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Möglicherweise gelten für diese rechtlichen Beziehungen eigene allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters.
  • Die Theaterkasse Neumarkt vermittelt die Tickets im Auftrag des jeweiligen Veranstalters als Vermittlerin oder als Kommissionarin. Mit der Bestellung von Tickets beauftragt der Kunde die Theaterkasse Neumarkt mit der Abwicklung des Kartenkaufes und einem möglichen Versand.
  • Die Theaterkasse Neumarkt vermittelt Eintrittskarten aus den Buchungssystemen CTS Eventim und derticketservice.de sowie Eintrittskarten die nicht über Buchungssysteme angeboten werden. Die Theaterkasse vermittelt diese Eintrittskarten vor Ort, Neumarkt 0 (in der U-Bahnpassage Laden 12 ,50667 Köln) und telefonisch. Bei Eintrittskartenbestellungen per Telefon wird der Vertrag verbindlich, einschließlich der Zahlungspflicht des Kunden, bereits durch die Mitteilung gegenüber dem Mitarbeiter der Theaterkasse Neumarkt dass verbindlich bestellt wird, geschlossen. Eine darauf folgende Auftragsbestätigung dokumentiert lediglich den bereits vollzogenen Vertragsschluss. Der Kunde hat beim Kauf von Eintrittskarten selbst auf richtige Angaben wie Datum, Preis, Beginn und Veranstaltungsort zu achten. Spätere Reklamationen, Rückgabe oder Umtausch sind ausgeschlossen. Da die Theaterkasse Neumarkt selber nicht für diese Veranstaltungen verantwortlich ist, kann sie nicht für Ausfälle, Programmänderungen oder Veränderungen der Anfangszeiten haftbar gemacht werden. Auch eine Haftung und Übernahme möglicher Kosten für Anreise oder mögliche Unterbringungen wird von der Theaterkasse Neumarkt nicht übernommen. Bei Ausfall einer Veranstaltung oder Programmänderung können die bei der Theaterkasse Neumarkt erworbenen Eintrittskarten gegen Erstattung des Nettokartenpreises zuzüglich Vorverkaufsgebühr, aber ohne Servicegebühr zurückgegeben werden. Eine Rückgabe des Nettokartenpreises erfolgt jedoch nur dann, wenn der Veranstalter die entsprechenden Kartengelder an die Theaterkasse Neumarkt freigibt. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich auf Punkt 1 (Handlung jeweils im Namen des Veranstalters) verwiesen. Bei Ausfall der Veranstaltung wird in jedem Fall die Vorverkaufsgebühr ausgezahlt. Wird eine Veranstaltung verschoben oder nachgeholt, behalten die Eintrittskarten Ihre Gültigkeit, sofern vom Veranstalter keine anderweitige Anweisung erfolgt. Die Rücknahmefrist der Eintrittskarten von ausgefallenen Veranstaltung richtet sich nach den AGBs der verantwortlichen Veranstalter. Dieser Anweisung ist auch Folge zu leisten.
  • Die Eintrittskartenpreise der Theaterkasse Neumarkt zeigen den Endpreis an, inkl. der Vorverkaufsgebühr von 10% bis maximal 20% und zuzüglich einer Servicegebühr. Hierbei ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer enthalten. Sofern der Veranstalter keine Vorverkaufsgebühr auf der Eintrittskarte mit anzeigt, kann es zu Abweichungen zwischen diesem und unserem Preis kommen. Bei einer Bestellung von Eintrittskarten ist jedoch immer von einer vollen Vorverkaufsgebühr auszugehen. Einige Veranstaltungen sind mit Zwischengebühren (Systemgebühren etc.) seitens Dritter belegt.
  • Fehler in der Preisdarstellung aus der Veranstaltungsdatenbank der Theaterkasse Neumarkt, oder bei telefonischer Übermittlung, können aufgrund der Vielzahl eingegebener Preise entstehen. Es wird vergewissert, dass dies nicht willkürlich geschieht. Ein Anspruch des Kunden auf den genannten Preis besteht nicht.
  • Gutscheine die bei der Theaterkasse Neumarkt erworben wurden, gelten 1 Jahr und werden bei der Theaterkasse Neumarkt nur gegen Eintrittskarten eingelöst. Eine Barauszahlung oder eine Umwandlung in neue Gutscheine ist nicht möglich. Eine Verlängerung des Gutscheines, ist im Einzelfall zu prüfen.
  • Die personenbezogenen Daten der Eintrittskartenkäufer werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und genutzt.

Salvatorische Klausel:
 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der AGB´s lässt die Wirksamkeit der AGB´s im Übrigen unberührt. Es kommt allein deutsches Recht zur Anwendung.

Gerichtsstand ist Köln.